Bareinzahlungen ab 10.000 Euro müssen mit einem aussagekräftigen Herkunftsnachweis belegt werden.
Dazu zählen nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin):
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des (Lauf-)Kunden bei einer anderen Bank,
aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. des Kontos eines Dritten, aus dem die Barauszahlung
hervorgeht (Handeln im Namen einer dritten Person), ergänzt um weitere Dokumente undInformationen zu dem Dritten - Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
- Sparbücher des (Lauf-)Kunden, aus denen die Barauszahlung hervorgeht
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen oder Erbschein
- Schenkungsverträge, Schenkungsanzeige
Bei Einzahlungen ab 10.000 Euro am Geldautomaten reichen Sie uns den Nachweis bitte innerhalb von 14 Tagen unter Angabe Ihres Namen, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos ein.