Bareinzahlungen ab 10.000 Euro müssen mit einem aussagekräftigen Herkunftsnachweis belegt werden.

Dazu zählen nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin):

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des (Lauf-)Kunden bei einer anderen Bank,
    aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. des Kontos eines Dritten, aus dem die Barauszahlung
    hervorgeht (Handeln im Namen einer dritten Person), ergänzt um weitere Dokumente undInformationen zu dem Dritten
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
  • Sparbücher des (Lauf-)Kunden, aus denen die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen oder Erbschein
  • Schenkungsverträge, Schenkungsanzeige
 
Bei Einzahlungen ab 10.000 Euro am Geldautomaten reichen Sie uns den Nachweis bitte innerhalb von 14 Tagen unter Angabe Ihres Namen, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos ein.

 

     


Wir sind für Sie da

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Montag bis Freitag von 07:30 bis 21:00 Uhr *

* nicht an gesetzlichen Feiertagen, sowie an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.)