AGB-Zustimmung

Bitte geben Sie uns Ihr Einverständnis.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt.

Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam.

Deshalb müssen wir – Sie als Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren.


Wieso wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?

Das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vorgehen im Falle von Änderungen musste überarbeitet werden. Bisher sah es vor, dass eine Zustimmung zu Änderungen als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information darüber innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nicht widersprochen hat. Unter Beachtung des zugrunde liegenden BGH-Urteils kann dieses Vorgehen nicht mehr angewandt werden. 

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen. Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Darüber informieren wir Sie natürlich, Sie müssen jedoch nicht aktiv zustimmen.

Tipp:
Nachhaltiger und Ressourcen schonender ist es, wenn Sie das elektronische Postfach des Online Bankings nutzen. Dazu beraten wir Sie gern.   

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, ist eine gültige Vertragsgrundlage durch Ihre Zustimmung zu den neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen unerlässlich.  Falls Sie dauerhaft nicht zustimmen möchten, müssten wir die gemeinsame Geschäftsbeziehung beenden.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Kundenberater gern zur Verfügung.